Wohnungsbau

Landesbauordnung modernisiert

Gegen teures Wohnen hilft nur: bauen, bauen, bauen. Nur mit einer deutlichen Ausweitung des Angebots kann steigenden Mieten und Baulandpreisen wirksam begegnet werden. Als ersten Schritt hierzu haben wir im Jahr 2019 die Landesbauordnung modernisiert. 

Im Fokus dieser Anpassung stand insbesondere die Nachverdichtung im Bestand. Vor allem beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung besteht ein großes Potential, um Wohnraum zu schaffen. Beides haben wir deshalb mit der neuen Landesbauordnung erleichtert, indem z.B. die Regelungen zu Abstandsflächen angepasst und die Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen gestrichen wurde. 

Ein Umbau im Bestand, wie der Ausbau einer Dachgeschosswohnung, ist in der Regel zudem umweltfreundlicher als ein Abriss und ein Neubau. Mit der Änderung werden somit nicht nur Baukosten eingespart, sondern es wird auch ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen ermöglicht. Dem gleichen Zweck dienen auch die neuen Regelungen, mit denen das Bauen mit Holz erleichtert wird. 

Außerdem wurden die Genehmigungsverfahren beschleunigt: Um das serielle Bauen, also die Errichtung von Gebäuden gleicher Bauart, zu vereinfachen, wurde die Typengenehmigung eingeführt. 

Förderung des Wohnraums

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2019 bis 2022 stellt das Land 788 Millionen Euro aus der sozialen Wohnraumförderung bereit. Für die Mietwohnraumförderung sind davon 740 Millionen Euro vorgesehen. Auf die Förderung von Eigentumsmaßnahmen entfallen 40 Millionen Euro. Mit den Mitteln sollen rund 6.400 Mietwohnungen gefördert und der Neubau oder Ankauf von etwa 700 Eigenheimen unterstützt werden.

Um den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen, wurde die Wohnraumförderung zwischenzeitlich durch Bund und Land auf mehr als 900 Millionen Euro aufgestockt. Mit den zusätzlichen Mitteln ist eine Erhöhung des Investitionszuschusses je Quadratmeter geförderter Wohnraum auf 600,- Euro vorgesehen, ggü. bislang max. 500,- Euro bei 35 Jahren Zweckbindung.

Neuer Landesentwicklungsplan

„Zukunft gemeinsam nachhaltig gestalten“ – unter diesem Motto steht der neue Landesentwicklungsplan (LEP) und reagiert damit auf die Herausforderungen unserer Zeit. Zu diesen Herausforderungen gehören bezahlbarer Wohnraum, der demographische Wandel, der Klimaschutz sowie neue Formen von Mobilität. 

Mit dem Landesentwicklungsplan, dessen Fortschreibung im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, haben wir für die nächsten 15 Jahre eine Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins geschaffen. Der zuvor geltende Landesentwicklungsplan war 2010 unter der CDU-Regierung von Peter Harry Carstensen in Kraft getreten. 

Als Sofortmaßnahme für mehr Wohnraum wurde schon bei Offenlegung des Planentwurfs im Jahr 2018 der wohnbauliche Entwicklungsrahmen aktualisiert: In rund 900 Kommunen im Land konnten damit wieder 10 bis 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden - bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2017. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass dort in den nächsten Jahren rund 36.000 neue Wohnungen entstehen können. 

Mit Inkrafttreten des neuen LEP am 17. Dezember 2021 wurde der wohnbauliche Entwicklungsrahmen erneut aktualisiert. Neuer Stichtag für die Berechnung des Entwicklungsrahmens ist nun der Wohnungsbestand am 31.12.2020. Hiervon ausgehend ist wiederum 10 bis 15 Prozent Wohnungsbau in den betroffenen 900 Kommunen möglich – ohne dass die in den Jahren 2018 bis 2020 gebauten Wohnungen darauf angerechnet werden. 

Neben der Ausweisung neuer Wohnbaupotentiale enthält der neue LEP erstmals eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Bis 2030 soll der tägliche Zuwachs von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Schleswig-Holstein auf maximal 1,3 Hektar pro Tag gesenkt werden. Im Jahr des Regierungswechsels 2017 waren es noch 3,4 Hektar. Der neue Grundsatz zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme macht umso mehr eine Nachverdichtung im Bestand erforderlich. Als konkrete Maßnahmen wird das Recycling von Brachflächen gefördert und ein Baulandfonds aufgelegt. Dieser unterstützt Kommunen, wenn Sie Grundstücke kaufen, um Baulücken zu schließen oder wenn sie Grundstücke mit sanierungsbedürftigen oder abrissreifen Gebäuden für Bauland nutzen. Dafür steht ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Verfügung. 

Neben dem Wohnungsbau wurden mit dem neuen Landesentwicklungsplan auch weitere Grundsätze der Raumordnung neu geregelt. So wird die Ausweisung großer Solar-Freiflächenanlagen durch den LEP jetzt stärker räumlich gesteuert. Die Anlagen sollen besonders in bereits vorbelasteten Bereichen, wie zum Beispiel entlang von Autobahnen und Bundesstraßen erreichtet werden. Sensible Bereiche, zum Beispiel für Natur- und Landschaft, sollen stärker geschützt und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt werden. 

Bei der Ausweisung von Einzelhandelsflächen können nunmehr bei der Ermittlung des Kaufkraftpotentials in Tourismusgemeinden auch Übernachtungsgäste mitberücksichtigt werden sowie in Grenzhandelsgemeinden skandinavische Kunden. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten für die Nahversorgung werden nicht mehr auf die zentralen Versorgungsbereiche der Standortgemeinden begrenzt, sondern sind auch im baulichen Siedlungszusammenhang zulässig. 

Wohnraumförderungsgesetz novelliert

Auch die Novellierung des Wohnraumförderungsgesetzes Ende 2021 soll dazu beitragen, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Wohnberechtigungsscheine künftig nur noch ein Jahr statt bislang zwei Jahre gültig sind. So können die jeweils aktuellen Einkommensverhältnisse zugrunde gelegt werden und damit sichergestellt werden, dass auch wirklich nur Menschen mit niedrigem Einkommen in den Vorteil einer öffentlich geförderten Wohnung kommen. Neu ist die sogenannte Öffnungsklausel. Sie sieht vor, dass Belegungsbindungen von einer Wohnung auf eine andere übertragen werden können, wenn das Einkommen der Mieter steigt. Bislang müssen Mieter ausziehen, wenn ihr Einkommen steigt und dadurch ihr Anspruch auf eine Sozialwohnung erlischt. 

Genehmigungen für Wohnungsbau

Statt mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung den Mietwohnungsbau unattraktiv zu machen, haben wir mit den zuvor beschrieben Maßnahmen der Landesbauordnung, der Wohnraumförderung und des Landesentwicklungsplanes alles dafür getan, um bestmögliche Rahmenbedingungen für den Bau von möglichsten vielen Wohnungen zu schaffen. 

Der Erfolg gibt uns Recht: Unter der SPD-Vorgängerregierung wurden im Durchschnitt 12.469 Wohnungsgenehmigungen pro Jahr erteilt. Diese Anzahl haben wir bereits im ersten Regierungsjahr mit 13.845 Genehmigungen übertroffen. Die Anzahl der Baugenehmigungen konnte in den Folgejahren kontinuierlich weiter gesteigert werden und erreicht im Jahr 2020 den Spitzenwert von 16.493 neuen Baugenehmigungen. Diese Entwicklung belegt eindrucksvoll, dass die unter Jamaika ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen. 

Die Forderung des SPD-Spitzenkandidaten zum Bau von 100.000 Wohnungen innerhalb von 10 Jahren mutet angesichts dieser Zahlen mehr als eigentümlich an. Zahlenmäßig wäre dies ein deutlicher Rückschritt. Die Forderung nach dem Bau von neuen Stadtteilen oder sogar einer gänzlichen neuen Stadt im Hamburger Umland ist zudem das Gegenteil von nachhaltigem und ressourcenschonendem Bauen. Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme wird auf diese Weise jedenfalls nicht gelingen.