Wirtschaft und Verkehr

Ausbau ÖPNV

Ein zuverlässiger Öffentlicher Personen Nahverkehr ist der Schlüssel zur Mobilitäts- und Verkehrswende. Taktverdichtungen, Reaktivierungen von Bahnstrecken und der Neubau von Strecken bilden hierfür die Grundlage und bedürfen zugleich einer strategischen Planung. Mit einem breit angelegten Gutachten zur „Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-Holstein“ haben wir hierfür die Grundlage geschaffen. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Aspekten wie Tourismus, Pendlerverkehren und vorhandener Infrastruktur wurden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV erarbeitet. Ergebnis ist der neue Landesnahverkehrsplan (LNVP), der voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.

Als vorgezogene Maßnahmen wurden ersten Taktverdichtungen bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umgesetzt:

Die S21 Hamburg – Aumühle verkehrt werktags neuerdings im Zehnminutentakt. Darüber hinaus wird an den Wochenenden ein Stundentakt nach Aumühle angeboten. Auf der Strecke Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen wird Sonntags jetzt ein 30-Minutentakt und auf der Strecke Kaltenkirchen – Neumünster ein 60-Minutentakt (statt vorher 40 bzw. 80 min) angeboten. Auf der Strecke Norderstedt Mitte – Ulzburg Süd gilt Sonntags jetzt ein 30-Minutentakt (statt zuvor 40 min). An den Wochenendnächten wird ein stündlicher Nahverkehr zwischen Norderstedt Mitte und Ulzburg Süd neu eingerichtet. Auf der Strecke Barmstedt - Ulzburg wird der 120-Minutentakt Sonntags auf einen 60-Minutentakt verdichtet. 

Zu den herausragenden Projekten des neuen LNVP, die bereits ausfinanziert und in den kommenden fünf Jahren umgesetzt werden, gehören:

  • Die Verbesserung des Angebots zwischen Hamburg und Lübeck
  • Die Aufstockung der Zugverbindungen zwischen Kiel und Preetz
  • Die Fertigstellung der S21 nach Kaltenkirchen
  • Die Fertigstellung der Reaktivierung der Bahnstrecke von Kiel nach Schönberger Strand und die Reaktivierung der Strecken Wrist - Kellinghusen und Rendsburg – Rendsburg-Seemühlen
  • Die Elektrifizierung der Strecke Niebüll - Dagebüll
  • Ein neuer Expresszug von Neumünster nach Norderstedt

Herausragende – und nach dem heutigen Stand finanzierbare – Projekte ab 2027 sind:

  • Die Fertigstellung der S4 von Hamburg nach Ahrensburg und Bad Oldesloe (geplant 2029)
  • Die Elektrifizierung der Marschbahn (Itzehoe-Westerland) bis spätestens 2030
  • Der Bau der S4 West bis nach Elmshorn
  • Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe
  • Der Einsatz von Nahverkehrszügen auf der Fehmarnbelt-Trasse bis nach Dänemark

Jobticket und landesweites Semesterticket

Schleswig-Holstein ist ein Pendlerland. Für mehr Mobilität im schönsten Bundesland der Welt haben wir im Frühjahr 2021 das Jobticket eingeführt. Das Jobticket bietet einen Anreiz für den Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn und soll den Individualverkehr reduzieren sowie effizientere Arbeitswege ermöglichen. 

Damit ist das Pendeln innerhalb Schleswig-Holsteins (oder in das benachbarte Hamburg) so günstig wie noch nie. Das Jobticket ist für Beschäftigte deshalb so günstig, weil es zwei Zuschüsse gibt: einen monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Euro und einen zusätzlichen NAH.SH Rabatt, der an die Höhe des Arbeitgeberzuschusses gekoppelt ist. Unter dem Strich sparen Beschäftigte je nach Rabattstufe 25 oder 50 Euro monatlich im Vergleich zur Abo-Monatskarte. 

Der gewährte Zuschuss ist für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei und auch für die vielen kleineren Unternehmen im Land attraktiv, da das Ticket bereits ab fünf Nutzern erhältlich ist. Das Land stellt zudem zwei Millionen Euro bereit, um mögliche Einnahmeausfälle bei den Verkehrsunternehmen in der Anfangsphase auszugleichen.

Bereits am 1. September 2019 ist an fast allen Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein das landesweite Semesterticket gestartet. Ab dem Winter-Semester 2021/22 kostet das landesweite Ticket für Studentinnen und Studenten 148,- Euro pro Semester (sechs Monate), hinzu kommen die Kosten für die bereits vorher existierenden, regionalen Semestertickets. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Einführung des neuen Angebots bis zum Jahr 2022 mit insgesamt neun Millionen Euro. Im Anschluss an diese Einführungsphase soll das Angebot ausschließlich durch die Studierenden finanziert werden. Neben Schleswig-Holstein wurde auch Hamburg in die Nutzung des Tickets eingeschlossen. 

Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein

Ein fahrradfreundliches Schleswig-Holstein liegt uns am Herzen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass das Radfahren in unserem Bundesland durch den gezielten Ausbau von Fahrradwegen noch angenehmer wird. In Schleswig-Holstein verlaufen aktuell 5.200 Kilometer Radwege an sogenannten klassifizierten Straßen, zudem sind 13 touristische Radfernwege mit 3.000 Kilometern Länge ausgewiesen. Radfahrende können so auch abseits von stark befahrenen Straßen das Land erkunden und vom Rad aus nicht nur die Küsten von Nord- und Ostsee erleben, sondern auch das vielfältige grüne Binnenland Schleswig-Holsteins. 

Mit der Radstrategie, dem Runden Tisch Radverkehr und schließlich der Institutionalisierung von RAD.SH wurden Meilensteine für ein fahrradfreundliches Schleswig-Holstein gelegt. Zur Umsetzung der Radstrategie haben wir in dieser Legislaturperiode 25 Millionen Euro bereitgestellt. Daneben erhalten die Kommunen 20 Millionen Euro vom Land zum Ausbau ihrer Radinfrastruktur. Hinzu kommen bis Ende 2023 Bundesmittel in Höhe von 40 Millionen Euro. Mit den Landesmitteln sind bislang 156 Sanierungsprojekte und zwölf neue Radwege vorgesehen. Außerdem wurde für die Jahre 2021 bis 2023 ein spezielles Infrastruktur-Programm aufgelegt, mit dem 10.000 Fahrradbügel an öffentlichen Einrichtungen oder Bushaltestellen sowie 100 Selbst-Servicestationen an hochfrequentierten Radstrecken errichtet werden.

Sanierung von Landesstraßen

Mit dem Landesstraßen-Zustandsbericht hatte es die Vorgängerregierung schwarz auf weiß: Ein Drittel des 3.600 km umfassenden Landesstraßennetzes waren marode. Die Folge dieser Schlaglochpisten waren hunderte von Verkehrsbeschränkungen im ganzen Land. Für die laufende Unterhaltung und den Abbau des Sanierungsstaus wurde die erforderliche Summe mit 90 Millionen Euro jährlich beziffert – investiert wurden vom SPD-Verkehrsministerium dagegen im Zeitraum 2014 bis 2017 durchschnittlich nur 54 Millionen Euro.

Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir deshalb die Forderung aus dem CDU-Wahlprogramm übernommen, jährlich mindestens 90 Millionen Euro in die Landesstraßen zu investieren. Der Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2021 stellt dazu fest: „Kein anderes Bundesland hat seine jährlichen Erhaltungsmittel für die Landesstraßen so kontinuierlich gesteigert wie Schleswig-Holstein. Werden die Haushaltsmittel auf die Länge des Straßennetzes bezogen, nimmt Schleswig-Holstein 2018 bundesweit den ersten Platz ein.“ Bis heute konnten bereits 400 km Landesstraßen saniert werden. Damit beseitigen wir den Sanierungsstau der Vorgängerregierungen und sorgen dafür, dass unsere Landesstraßen den besten Standards entsprechen. 

Planung A20 vorangebracht

Unser Ziel, die A20 in dieser Wahlperiode von Bad Segeberg bis über die Elbe fertigzustellen, haben wir nicht erreicht. Nach dem Regierungswechsel 2017 mussten wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass die Planungen zum Bau der A20 von der Vorgängerregierung weitgehend auf Eis gelegt worden waren und die bis zum Wahltag öffentlich kommunizierten Zeitpläne – auf denen das CDU-Wahlprogramm basierte – längst hinfällig waren. 

Als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit wurde die A20 in Mecklenburg-Vorpommern in rund dreizehnjähriger Bauzeit bis 2005 auf einer Länge von 320 km fertiggestellt. Schleswig-Holstein schaffte gerade einmal 22 km, deren Fertigstellung 2009 nun bereits 12 Jahre zurückliegt. Auf schleswig-holsteinischer Seite kann deshalb zu Recht von Pleiten, Pech und Pannen beim Bau der A20 gesprochen werden. Die Mehrzahl der Jahre dieses Trauerspiels haben dabei SPD-Verkehrsminister zu verantworten. 

Im Unterschied zum Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung, in der ein Weiterbau der A20 nur bis zum Anschluss an die A7 vorgesehen war, haben wir im Jamaika-Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP ein klares Bekenntnis zum Bau der A20 abgegeben: „Der Weiterbau der A20 wird wie vom Bund vorgesehen zügig umgesetzt“, heißt es dort. Aus dieser Zielsetzung haben wir nach der Regierungsbildung umgehend Konsequenzen gezogen. Nur ein halbes Jahr später, nämlich am 19. Dezember 2017, haben wir anstelle des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, gemeinsame Planungsgesellschaft von Bund und Ländern) mit der weiteren Planung der A20 beauftragt. 2021 ist das Projekt im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. 

Mit der Beauftragung der DEGES ist es gelungen, die Planungen der A20 auf eine professionelle Grundlage zu stellen. Aufgrund von Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit mussten dabei die Planungen bedauerlicherweise vielfach ganz neu aufgesetzt werden. Trotz erheblicher Fortschritte steht deshalb die Planungsreife für die sechs Bauabschnitte von Bad Segeberg bis zum Glücksstädter Elbtunnel nach wie vor aus. Für die CDU-Fraktion ist aber klar: Wir stehen fest zum Bau der A20! Bei Fertigstellung ist sie die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland. Sie ist entscheidend für die weitere Entwicklung an der Westküste Schleswig-Holsteins und ebenso für die Entlastung des Hamburger Elbtunnels.

Baubeginn der Fehmarnbelt-Querung

Die feste Fehmarnbelt-Querung ist das größte Investitionsvorhaben Nordeuropas. Die Fehmarnbelt-Querung lässt den skandinavischen Raum noch enger mit Kontinentaleuropa und dabei insbesondere dem norddeutschen Wirtschaftsraum zusammenwachsen. Mit der festen Fehmarnbelt-Querung wird die letzte große Lücke im grenzüberschreitendem Verkehrsnetz Nordeuropas geschlossen. So entsteht eine Verkehrs- und Logistikachse von Hamburg bis Kopenhagen und weiter bis nach Schweden. Für alle drei Länder ergeben sich daraus erhebliche Wachstumspotenziale, die sich in Form von Gewerbeansiedlungen auf der Achse Hamburg – Kopenhagen – Malmö bereits heute abzeichnen und neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Gleichzeitig ergeben sich durch die Fehmarnbelt-Querung neue Chancen für die deutsch-dänische Zusammenarbeit. 

Auf deutscher Seite zeichnete sich das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr für den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Fehmarbelt-Querung verantwortlich. Ende 2018 konnte nach jahrelanger intensiver öffentlicher Diskussion, Planung und Vorbereitung der Planfeststellungbeschluss an die beiden Vorhabenträger Femern A/S in Kopenhagen und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein in Lübeck verschickt werden. Gegen das 18 km lange Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rödby mit einem Investitionsvolumen von über 7 Milliarden Euro waren im Planfeststellungsverfahren auf deutscher Seite insgesamt 12.600 Einwendungen erhoben worden, die es zu bearbeiten galt. 

Ab März 2019 lag der Planfeststellungsbeschluss öffentlich aus und potentielle Kläger hatten einen Monat Zeit, ihre Klagen beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2021 wurden sämtliche gegen das Vorhaben eingereichte Klagen abgewiesen, wobei das Gericht ausdrücklich feststellte, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Naturschutzrecht verstößt.

Nachdem auf dänischer Seite mit bauvorbereitenden Maßnahmen bereits im Jahr 2019 begonnen worden war und der erste Spatenstich zum Bau des Fehmarnbelt-Tunnels am 1. Januar 2021 erfolgt war, konnte am 29. November 2021 auch auf deutscher Seite der erste Spatenstich zum Bau des Tunnels erfolgen. Die derzeitige 45-minütige Reisezeit zur Überquerung des Fehmarnbelts mittels Fähre wird sich durch die unterirdische und wetterunabhängige Passage auf etwas zehn Minuten reine Fahrzeit reduzieren.

Meistergründungsprämie

Um das Handwerk in Schleswig-Holstein zu stärken haben wir die Meistergründungsprämie eingeführt. Hintergrund ist das stetig steigende Durchschnittsalter von Betriebsinhaberinnen und -inhabern. In den kommenden Jahren steht somit ein Großteil der Unternehmen vor einer möglichen Übergabe. Gleichzeitig sinkt seit 2004 bundesweit die Zahl der Meisterinnen und Meister. Damit kein Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein schließen muss, weil es an einer Nachfolge fehlt, haben wir die Meistergründungsprämie eingeführt. Mit ihr werden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister dabei unterstützt, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen.

Die Gründung oder mehrheitliche Übernahme eines Handwerksbetriebs fördert das Land mit 7.500 Euro. Drei Jahre nach Schaffung oder dem Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen können Betriebe nochmals mit 2.500 Euro unterstützt werden. Die erste Meistergründungsprämie konnte im Juni 2019 ausgezahlt werden. Bis heute wurden über 400 Anträge gestellt und 2,75 Millionen Euro an Förderung ausgezahlt.

Vergaberecht

Jedes Jahr vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe von Milliardenbeträgen. In Schleswig-Holstein haben wir das Vergaberecht für öffentliche Aufträge vereinfacht und mittelstandsfreundlicher gestaltet. Hervorzuheben ist insbesondere das Gebot, dass alle Unternehmen zunächst lediglich Eigenerklärungen abgeben müssen und nur der erfolgreiche Bieter bei erteiltem Zuschlag die in der Ausschreibung verlangten Nachweise erbringen muss. Im Hinblick auf Tarifentgelte und Mindestlöhne bleibt es beim bisherigen Schutzniveau. Das ermöglicht zudem auch weiterhin die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten bei der Beschaffung. 

Mit der neuen Vergabeverordnung wurden außerdem die Wertgrenzen für erleichterte Vergabe im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit entfristet. Weitere Verfahrenserleichterungen ermöglichen es zudem, Aufträge schneller und passgenauer unter Einbeziehung der kleinen und mittelständischen Unternehmen erteilen zu können. Besonders mittelstandsfreundlich ist auch die Einführung einer Vorabinformation der erfolglosen Bieter vor Zuschlagserteilung: Auf diese Weise erhalten die Unternehmen früher die Möglichkeit, ihre für das Angebot reservierten Ressourcen schneller neu zu disponieren. Darüber hinaus gelten weitreichende Erleichterungen für Vergaben von Bauleistungen, die Wohnzwecken dienen. Dies kann zu einem schnelleren Baubeginn und einer Verbesserung am Wohnungsmarkt führen.  

Straßenausbaubeiträge

In der letzten Wahlperiode hatte die SPD-geführte Vorgängerregierung die gesetzliche Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeführt. Entgegen der zum Teil jahrzehntelangen Praxis waren damit alle 1.106 Kommunen in Schleswig-Holstein gezwungen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Nicht-Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen wurde damit zu einem rechtswidrigen Zustand.

Das Wahlversprechen im CDU-Landtagswahlprogramm lautete daher: „Wir werden den Kommunen wieder freistellen, ob sie Anliegerbeiträge bei Straßenausbaumaßnahmen einfordern.“ Diese Forderung der CDU wurde 1:1 im Jamaika-Koalitionsvertrag berücksichtigt. Dort heißt es: „Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, zukünftig in eigener Verantwortung auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Dieses werden wir gesetzlich regeln.“

Weniger als ein Jahr nach der Landtagswahl hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP am 26. Januar 2018 diese Gesetzesänderung beschlossen. Das CDU-Wahlversprechen wurde damit schnellstmöglich erfüllt. Von den rund 250 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die der gesetzlichen Pflicht zu Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nachgekommen waren, haben seitdem über 100 Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder abgeschafft.

Im Jamaika-Koalitionsvertrag ist darüber hinaus das Ziel formuliert, die Kommunen im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in die Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen. Mit anderen Worten: Jamaika hat sich vorgenommen, die Kommunen finanziell besser auszustatten, damit sie auch tatsächlich in der Lage sind, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.

Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs wurde Ende 2020 vom Landtag beschlossen und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Bis dahin haben wir nicht abgewartet, sondern haben den Kommunen bereits in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 15 Millionen Euro für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes 2021 stieg die jährliche Zuweisung für Infrastrukturinvestitionen auf 39 Millionen, indem die bisherigen 15 Millionen noch einmal um 9 Millionen Euro vom Land aufgestockt wurden und weitere 15 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsmasse für diesen Zweck eingesetzt wurden.

In dem zuvor zwischen Land und Kommunen Ende 2020 geschlossenen Stabilitätspakt über insgesamt 500 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krise sowie zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs heißt es dazu unter Ziffer IV: Straßenausbaubeiträge: „Vor dem Hintergrund der Gesamtvereinbarung werden die kommunalen Landesverbände aus Anlass der Aufhebung der Pflicht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, keine weiteren finanziellen Forderungen erheben.“