Soziales und Gesundheit

Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe

Auszubildende erhalten während ihrer Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung von ihrem Arbeitgeber – so kennt man es aus Handwerk, Handel und Industrie. Das gilt allerdings nicht für alle Ausbildungen. In einer ganzen Reihe von Ausbildungsberufen ist dies aus historischen Gründen nicht der Fall. Im Gegenteil: Die Azubis müssen hier sogar noch Geld mitbringen und für ihre Ausbildung Schulgeld zahlen. 

Dies war in den Gesundheitsfachberufen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Bademeister und Masseure) auch in Schleswig-Holstein bis Ende 2018 der Fall. Auszubildende in diesen Bereichen mussten Schulkosten von bis zu 400 Euro pro Monat selbst aufbringen. Angesichts des Fachkräftemangels in dieser wichtigen Berufsgruppe besteht aber ein hohes Interesse daran, dass mehr junge Menschen diesen Ausbildungsweg einschlagen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 haben wir deshalb die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe eingeführt. Die Förderung umfasst bis zu 300 Schulplätze pro Ausbildungsjahr. Im Landeshaushalt stehen hierfür jetzt jährlich über vier Millionen Euro bereit.

Fonds für Barrierefreiheit

In der vorangegangenen Wahlperiode haben wir ihn als CDU-Fraktion in jedem Jahr mit unseren Haushaltsanträgen gefordert: den Fonds für Barrierefreiheit. Genau so regelmäßig wurde der Antrag in den Jahren von 2012 bis 2017 von der damaligen Regierungsmehrheit abgelehnt. Mit dem Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir ihn dagegen vereinbart und mit anfänglich zehn Millionen Euro in dieser Legislaturperiode auch umgesetzt.

Aus dem Fonds für Barrierefreiheit werden Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gefördert, die der vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft dienen. So soll der gleichberechtigte Zugang zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten dienen, ermöglicht werden.

Aus den Mitteln des Fonds für Barrierefreiheit konnten bislang 155 Projekte im ganzen Land gefördert werden. Der Förderfonds wurde dabei so gut angenommen, dass die Mittel im Laufe des Jahres 2021 nahezu vollständig erschöpft waren. Mit einem Nachschlag im Landeshaushalt stellen wir deshalb sicher, dass auch im Jahr 2022 für Projektförderungen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hinzugekommen ist außerdem ab September 2021 ein Förderprogramm für inklusive Sozialräume, mit dem die Entwicklung von inklusiven, kinderfreundlichen und umfassend barrierefreien Stadt- und Ortszentren gefördert wird. Bis zu fünf Millionen Euro stehen dafür bis zum Jahr 2027 zur Verfügung. 2,5 Millionen Euro davon stammen aus dem Fonds für Barrierefreiheit des Landes. Ebenfalls 2,5 Millionen Euro stellt die Aktion Mensch zur Verfügung. 

Frauenhäuser

In Frauenhäusern erhalten von Gewalt betroffene Frauen nicht nur eine geschützte Unterkunft, sondern auch Hilfen, um künftig ein Leben ohne Gewalt führen zu können. Bei uns im Land stehen dafür 16 Frauenhäuser zur Verfügung, außerdem können sich betroffene Frauen an 26 Beratungsstellen wenden. 

Für den laufenden Betrieb erhalten die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Gegenüber dem Jahr des Regierungswechsels wurde dieser Betrag von 5,7 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 8,2 Millionen Euro im Jahr 2022 erhöht, was einem Anstieg von 45 Prozent innerhalb von fünf Jahren entspricht. Auch für die Folgejahre ist nunmehr eine jährliche Steigerung von 2,5 Prozent im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben. 

Die gestiegenen jährlichen Zuweisungen dienen auch dazu, das Angebot an Frauenhausplätzen weiter aufzustocken. Die zu Beginn der Wahlperiode bestehenden 319 Plätze wurden dazu ab dem Jahr 2019 um 30 Plätze erhöht.  Um die begrenzten Plätze nicht unnötig lange zu belegen, hat das CDU-geführte Gleichstellungsministerium das Projekt „Frauen_Wohnen“ gestartet, mit dem Frauen bei der Wohnungssuche unterstützt werden. Während der bisherigen Projektlaufzeit konnten so 866 Frauen und Kinder aus dem jeweiligen Frauenhaus ausziehen und ein eigenes Zuhause finden. 

Über die jährlichen Zuweisungen hinaus hat die Landespolitik in dieser Wahlperiode 6,8 Millionen Euro für die bauliche Sanierung, die Modernisierung und ggf. den Neubau von Frauenhäusern zur Verfügung gestellt. 

Kein Kind ohne Mahlzeit

Wir haben dafür gesorgt, dass kein Kind ohne Mahlzeit bleibt. Das Land hat den Ein-Euro Eigenanteil für diejenigen Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderzentren, deren schulisches Mittagessen als Bildungs- und Teilhabeleistung finanziert wurde, zunächst selbst getragen. Hierfür stellte die Landesregierung 1,5 Millionen Euro bereit, um Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien ein warmes Mittagessen zu ermöglichen. Auf unsere Initiative hin hat der Bund diesen Anteil nunmehr übernommen. 

Landeskrankenhausgesetz

Schleswig-Holstein war lange Zeit das einzige Bundesland ohne ein eigenes Krankenhausgesetz. Mehrere Landesregierungen haben in der Vergangenheit bereits erfolglos versucht, dieses dicke Brett zu bohren. Wir haben es in dieser Legislatur geschafft: Das Landeskrankenhausgesetzes für Schleswig-Holstein (LKHG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es ist ein Meilenstein, mit dem ein wichtiger rechtlicher Rahmen zur Qualitätssicherung und Zukunftsgestaltung in der Krankenhauslandschaft geschaffen wurde. Die Landespolitik hat mit dem Gesetz mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und zu stärken und in vielen verschiedenen Bereichen (z.B. der Schlaganfallversorgung) die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. 

Telemedizin

Auf dem Land ist die nächste Arztpraxis mitunter etwas weiter entfernt. Mit dem Einsatz von Telemedizin sparen sich Patientinnen und Patienten lange Anfahrtswege und Wartezeiten. Auch Ärztinnen und Ärzte profitieren in gleichem Maße. Etwa dann, wenn sie bei der Behandlung einer Patientin oder eines Patienten ganz einfach per Tablet eine weitere Kollegin oder einen weiteren Kollegen beratend heranziehen können. 

Gemeinsam mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein wurden die Anforderungen für die Nutzung von Telemedizin weiterentwickelt. Außerdem fördern wir den Einsatz von telemedizinischen Anwendungen zur Unterstützung des nicht-ärztlichen medizinischen Rettungspersonals.

Zukunftspakt UKSH

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist als einziger Maximalversorger des Landes mit seinen mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unverzichtbar für die medizinische Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein. Für die bauliche Erneuerung wurde bereits 2014 das ÖPP-Projekt zum Neubau der Zentralklinika an den beiden Standorten Kiel und Lübeck auf den Weg gebracht. Die Vorarbeiten hierzu gingen noch auf die Regierungszeit der CDU-geführten Landesregierung unter Peter Harry Carstensen zurück.

Am 12. November 2019 haben die Landesregierung, die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Vorsitzende des SSW im Landtag sowie der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) gemeinsam den „Zukunftspakt UKSH“ unterzeichnet. Mit dem Zukunftspakt ist der Landespolitik ein Meilenstein für die Sicherung und Förderung von Spitzenmedizin in S-H gelungen. Das UKSH wird mit dem Zukunftspakt auf finanziell gesunde Beine gestellt. Die Qualität von Pflege, Forschung und Lehre des Maximalversorgers werden auf Jahre hinaus abgesichert und Verlässlichkeit für die jährlich 500.000 Patienten geschaffen. Das stärkt langfristig den Medizin- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein.

Mit dem Zukunftspakt UKSH wurde Einigkeit über weitere Investitionsbedarfe des UKSH außerhalb des ÖPP-Projektes erzielt. Dabei wurde ein Investitionsbedarf von insgesamt rund 700 Millionen Euro identifiziert, bei dem das Land für rund 400 Millionen Euro die Finanzierung verbindlich zugesagt habt. Die Finanzierung der darüberhinausgehenden 300 Millionen Euro befindet sich noch in der Klärung.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass das Land Schulden des UKSH bis zu einer Höhe von 341 Millionen Euro übernimmt, auf Zahlungen des UKSH im Rahmen des ÖPP-Projektes in Höhe von 40 Millionen Euro verzichtet, den jährlichen Investitionszuschuss zunächst auf 24 Millionen Euro anhebt und ab 2026 auf rund 50 Millionen Euro in 2028 aufstockt. Insgesamt beinhaltet der Zukunftspakt UKSH damit eine Größenordnung von über 1 Milliarde Euro.

Abschaffung der Pflegeberufekammer

Die Einführung der Pflegeberufekammer, die sich als Anstalt öffentlichen Rechts um die Belange der rund 25.000 Pflegekräfte im Land kümmern sollte, wurde durch die damalige Regierungsmehrheit am 15. Juli 2015 vom Landtag beschlossen. Die Zustimmung kam dabei gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit äußerst knapper Mehrheit von 34 zu 33 Stimmen zustande. Schon damals war aufgrund einer durchgeführten Umfrage klar, dass die Mehrheit der Pflegekräfte eine Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegeberufekammer mit den damit verbundenen Zwangsbeiträgen ablehnt.

Neben zahlreichen Protestkundgebungen haben sich im Jahr 2019 über 11.000 Teilnehmer einer Online-Petition gegen die Einrichtung der Pflegeberufekammer ausgesprochen – gegenüber nur 500 Befürwortern. Aufgrund dieser massiven Kritik ist es uns gelungen – abweichend vom Jamaika-Koalitionsvertrag – mit unseren Koalitionspartnern eine Urabstimmung aller Pflegekräfte über den Fortbestand der Pflegeberufekammer zu vereinbaren. Das Ergebnis fiel im März 2021 mehr als eindeutig aus: Bei einer Beteiligung von knapp 75 Prozent der Pflegekräfte sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 92 Prozent für die Auflösung der Pflegeberufekammer aus.  Hierauf haben wir umgehend reagiert und per Landtagsbeschluss mit Wirkung zum 11. Dezember 2021 die Auflösung der Pflegeberufekammer beschlossen. 

Mehr Ausbildung in den Pflegeberufen

Wie bei den Gesundheitsfachberufen gehörten auch die Pflegeberufe zu den Berufsausbildungen, bei den die Auszubildenden lange Zeit Schulgeld zahlen mussten. Erst unter der CDU/FDP-Regierung in den Jahren 2009-2012 wurde damit begonnen, die schulischen Ausbildungsplätze in der Altenpflege von Seiten des Landes zu fördern. Die geförderte Platzanzahl wurde in den Folgejahren weiter erhöht, so dass die Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein seit 2015 für alle Auszubildenden kostenfrei ist. 

Dazu erhielten die Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung 310 Euro je Schülerin und Schüler pro Monat vom Land. Nachdem also zunächst der Fokus auf einer Erhöhung der geförderten Platzanzahl gelegen hatte, zeigte sich in dieser Wahlperiode, dass die Förderhöhe von 310 Euro nicht mehr auskömmlich ist. Im Jahr 2018 haben wir deshalb dafür gesorgt, dass seitdem 450 Euro pro Schülerin und Schüler im Monat vom Land erstattet werden. Das Land erhöhte seine Haushaltsmittel dafür von 7,3 Millionen Euro auf 10,8 Millionen Euro pro Jahr. 

Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes am 1. Januar 2020 hat der Bund die gesamte Ausbildung in der Pflege reformiert und erneuert. Aus den bisher drei Ausbildungsberufen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurde ein einheitliches Berufsbild geschaffen. Durch den Pflegeausbildungsfonds des Landes, in den u.a. das Land, Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einzahlen, erhalten seitdem Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung die Kosten der Pflegeausbildung erstattet. Hierfür stehen mittlerweile knapp 19 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

Nachtrag:
Kostenfreie Pflegeausbildung Anhebung auf 500 Euro:

Die Förderung der kostenfreien Pflegeausbildung haben wir ab diesem Jahr weiter erhöht. Ab dem 1. Januar 2022 wird in der Altenpflegeausbildung der schulische Platz pro Monat von bisher 450 Euro auf 500 Euro erhöht und gefördert. Durch die Erhöhung gleichen wir die gestiegenen Anforderungen aus.