Innere Sicherheit, Polizei & Justiz

755 neue Polizistinnen und Polizisten

Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir auf unsere Initiative hin vereinbart, im Bereich der Polizei die Zahl der Stellen bis zum Jahr 2023 um 500 Stellen aufzustocken. Mit mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße, bei der Wasserschutzpolizei und im neu eingerichteten, rund um die Uhr verfügbaren Kriminaldauerdienst ist es unser Ziel, für mehr Sicherheit in Schleswig-Holstein zu sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten zunächst zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeidienst ausgebildet werden. Zu diesem Zweck haben wir die Ausbildungskapazitäten der Polizeischule in Eutin angepasst und Jahr für Jahr voll ausgeschöpft.

Daneben war im Koalitionsvertrag vorgesehen, rund 200 Stellen bei der Polizei wieder abzubauen, die in den Jahren 2015-2017 angesichts der Flüchtlingssituation geschaffen worden waren. Mit diesen bis Ende 2019 bzw. Ende 2020 befristeten Stellen konnten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihre Dienstzeit vor dem Eintritt in den Ruhestand freiwillig verlängern. Nach Eintritt in den Ruhestand sollten die unbesetzten Stellen dann gestrichen werden, so der Plan der Vorgängerregierung. Im Laufe der Legislaturperiode ist es uns jedoch gelungen, mit unseren Koalitionspartnern einen dauerhaften Erhalt dieser Stellen zu vereinbaren. Für die in verstärktem Maße ausgebildeten Polizeianwärterinnen und – anwärter stehen damit rund 200 zusätzliche Stellen für ihren zukünftigen Polizeidienst zur Verfügung.

Zu guter Letzt haben wir mit den Haushalten 2021 und 2022 jeweils 25 weitere Stellen für die Polizei geschaffen, um damit den Aufbau einer zweiten Einsatzhundertschaft in Schleswig-Holstein in die Wege zu leiten. 

Neues Polizeigesetz für mehr Sicherheit

Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das bestehende Polizeirecht in Schleswig-Holstein einer Schwachstellenanalyse zu unterziehen. Unser Ziel war es dabei, Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizistinnen und Polizisten zu schaffen. Gerade bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen gebietet unsere Fürsorgepflicht für die Polizistinnen und Polizisten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bei den notwendigen Eingriffsbefugnissen. Die durchgeführte Schwachstellenanalyse hat dabei ergeben, dass die Regelungen des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes an vielen Stellen hinter den Regelungen der anderen Bundesländer zurückblieben. Mit dem Anfang 2021 vom Landtag beschlossenem neuen Polizeigesetz haben wir deshalb zahlreiche gesetzliche Veränderungen vorgenommen:

  • Regelung des finalen Rettungsschusses als letztes Mittel der Gefahrenabwehr
  • Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Tasern) als milderes Mittel gegenüber einem Schusswaffengebrauch
  • Einführung von Körperkameras (Body-Cams), um Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten dokumentieren zu können
  • Einführung der elektronischen Fußfessel, um den Aufenthaltsort verdächtiger Personen zu überwachen
  • Schutz vor häuslicher Gewalt: Gewalttägige Partner können künftig für bis zu vier Wochen aus der Wohnung verwiesen werden
  • Regelung zur Personenkontrollen im Grenzgebiet zur Gefahrenabwehr
Modernste Ausrüstung für alle Einsätze

Neben der Personalverstärkung und mehr Rechtssicherheit durch das neue Polizeigesetz haben wir unsere Polizistinnen und Polizisten mit modernster Ausrüstung für neue Bedrohungslagen gewappnet. Dazu gehört eine verbesserte Schutzausrüstung u.a. in Form von neuen Helmen, Körperschutz und kugelsicheren Westen. Im Hinblick auf terroristische Bedrohungslagen wurde ferner die Bewaffnung der Polizeidienststellen verstärkt. Darüber hinaus werden unsere Polizistinnen und Polizisten mit mehreren tausend Smartphones ausgestattet, die über spezielle Polizei-Apps verfügen. Damit können zum Beispiel Ausweisdokumente gescannt und auf Echtheit überprüft oder Fahndungsabfragen online durchgeführt werden. Die Synchrosition der Daten mit den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wird die anschließende Bearbeitung deutlich leichter, schneller und effizienter machen. Die Nutzung Künstlicher Intelligenz für komplexe Ermittlungsverfahren ist ebenfalls auf den Weg gebracht. Für die Ausbildung von IT-Spezialisten haben ein duales Studium bei der Poliezi eingeführt.

Mit der Änderung der Arbeitszeitverordnung für langjährigen Wechsel-Schichtdienst haben wir zudem eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit umgesetzt. Das bedeutet für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit mehr als 20 Jahren Wechselschichtdienst: Ihre wöchentliche Arbeitszeit sinkt auf 36 Stunden. Durch die Erhöhung der Erschwerniszulage haben wir darüber hinaus den Beamtinnen und Beamten der Polizei, des Justizvollzugs und der Feuerwehren den Rücken gestärkt.

Erhalt und Schaffung neuer Polizeidienststellen

Unter der Vorgängerregierung sind zahlreiche Polizeidienststellen im Land geschlossen und kleine Dienststellen zu größeren Einheiten zusammengelegt worden. Für uns ist dagegen wichtig, die Polizeipräsenz in der Fläche zu erhalten. Die Polizistinnen und Polizisten vor Ort sind für die Menschen wichtige Ansprechpartner, sie kennen ihren Ort und wissen, wo es Probleme gibt. Diese Kompetenz ist für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl im Land von unschätzbarem Wert.

Die CDU-geführte Landesregierung hat deshalb umgehend dafür gesorgt, dass von der Vorgängerregierung geplante Schließungen von Polizeidienststellen beendet wurden. Diese Entscheidung betraf u.a. die Polizeidienststellen in Ammersbek, Aumühle, Grube, Hutzfeld, Lensahn, Nusse, Rickling, Schönwalde und Süsel. Darüber hinaus werden die in der vergangenen Legislaturperiode geschlossenen Polizeidienststellen in Wacken und Oststeinbek wieder eröffnet

Aufbau einer zweiten Einsatzhundertschaft

Eine Einsatzhundertschaft ist eine geschlossene Einheit der Landespolizei, die genau genommen aus 123 Personen besteht. Sie wird insbesondere bei sogenannten Großlagen bundesweit eingesetzt, also z.B. bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Bislang verfügt Schleswig-Holstein über eine stehende Einsatzhundertschaft. Im Falle der Anforderung einer zweiten Einsatzhundertschaft wurden die dafür erforderlichen Polizistinnen und Polizisten bislang aus den Polizeidienststellen vor Ort zusammengezogen. Sie fehlten somit für die Dauer des Einsatzes an ihrem eigentlich Dienstort. Erschwerend kommt hinzu, dass im Rahmen solcher Einsätze regelmäßig erhebliche Überstunden aufgebaut werden, deren Zeitausgleich anschließend dann wiederum zu Lasten der eigentlichen Dienststelle erfolgt. 

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass in Schleswig-Holstein eine zweite Einsatzhundertschaft aufgestellt wird, so wie es die CDU in ihrem Landtagswahlprogramm versprochen hatte.  Mit den zusätzlich geschaffenen zweimal 25 Stellen in den Jahren 2021 und 2022 ist hierfür der Grundstock gelegt. Stationiert werden soll die neue Hundertschaft zusammen mit der bestehenden Einsatzhundertschaft in Eutin, wofür derzeit die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. 

Einbruchschutzprogramm

Mit 8.456 Einbrüchen in private Häuser erreichten Wohnungseinbrüche in Schleswig-Holstein im Jahr 2015 einen Spitzenwert. Dem Kampf gegen diese Form der Kriminalität diente nicht zuletzt die personelle Aufstockung der Polizei in der Fläche.

Als weitere Maßnahme wurden im Rahmen des Einbruchschutzprogramms in dieser Legislaturperiode rund fünf Millionen Euro zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz bereitgestellt - im Wesentlichen auf Basis von Haushaltsanträgen der CDU. Mit dem Einbruchschutzprogramm erhalten Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für die Sicherung ihres Eigentums und können so ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbrüche schützen. Hierbei werden unter anderem der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern und der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terassentürelementen gefördert. 

Maßnahmen wie das Einbruchschutzprogramm führten dazu, dass die Zahl der in Schleswig-Holstein registrierten Straftaten im Jahr 2020 auf den niedrigsten Stand seit 1977 reduziert wurde. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote auf 55,8 Prozent gesteigert werden. Dies ist der beste Wert seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 1963. Besonders bei den Wohnungseinbrüchen konnten die Straftaten gegenüber den Vorjahren (2015: 8456 Fälle) mehr als halbiert werden (2020: 3268 Fälle). 

Mehr Personal an Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug

Wir haben die Justiz und den Justizvollzug in dieser Legislaturperiode personell massiv gestärkt und damit unseren Beitrag zur Sicherung eines funktionierenden, bürgernahen und konsequenten Rechtsstaats beigetragen. Alleine bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften haben wir 214 neue Stellen geschaffen – dreimal so viel wie unter der Küstenkoalition. Dadurch stellen wir sicher, dass Verfahren nicht zu lange dauern und Rechtssuchende auch schnell zu ihrem Recht kommen. Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Hinzu kommen 58 zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter, um im stärkeren Maße Nachwuchskräfte auszubilden. 

Auch der Justizvollzug wurde mit 89 neuen Stellen seit 2017 gestärkt, bis 2026 wird ein weiterer Aufwuchs erfolgen. Damit entlasten wir zum einen das stark beanspruchte Personal und zum anderen stärken wir damit unsere moderne und zeitgemäße Vollzugsarbeit in unseren Anstalten, die wir unter Berücksichtigung kriminologischer Erkenntnisse, des Erfahrungswissens der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung fortentwickelt haben. Zudem wurden auch im Bereich des Justizvollzugs 63 zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. 

Abschiebehafteinrichtung

Wir haben dafür gesorgt, dass zusammen mit den Bundesländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Januar 2021 in Glückstadt eine Abschiebehafteinrichtung installiert wird. Damit schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass wir rechtskräftig ausreisepflichtige Personen sicher und unter humanitären Bedingungen abschieben können.