Landwirtschaft

Tierwohl

Wir haben uns in allen Bereichen der Nutztierhaltung für höhere Tierwohlstandards eingesetzt:

  • Auf unsere Initiative hin stellte das Land zwei Millionen Euro an Zuschüssen für Maßnahmen zum Um- und Neubau von tierwohlgerechten Ställen zur Verfügung.
  • In der Sauenhaltung haben wir entscheidende Erfolge in der Schweinezucht durch Wegfall des Kastenstandes erreicht.
  • Seit Anfang 2021 ist die Ferkelkastration nur noch mit Betäubung möglich.
  • Ab 2022 fällt auch das Töten männlicher Küken weg, durch vorherige Geschlechterbestimmung im Ei.

Düngeverordnung

Einen großen Erfolg haben wir mit der Vereinheitlichung der Bundes- und Ländergesetzgebung bei der Anwendung von Düngemitteln erzielt. Die Landesdüngeverordnung, die Ende des Jahres 2020 in Kraft getreten ist, setzt das auf Bundesebene novellierte Düngerecht jetzt auch bei uns in Schleswig-Holstein praxisnah um. Noch im Jahr 2017 waren 60 Prozent der Landesflächen sogenannte „Rote Gebiete“, bei denen nach Definition Probleme mit Nitrat belastetem Wasser bestanden. Bundeseinheitlich geltende Kriterien, ein neuer Maßnahmenkatalog und die Nachschärfungen 2020 haben dazu geführt, dass nur noch zehn Prozent der „Roten Gebiete“ übriggeblieben sind. Mit den einheitlichen Mess- und Bewertungsmethoden von Grundwasserstellen hat sich zudem gezeigt, dass das Grundwasser in Schleswig-Holstein mit das beste bundesweit ist.

Insektenvielfalt

Wir haben das erfolgreiche Programm „Schleswig-Holstein blüht auf“ mitinitiiert. Dafür wird kostenloses Blühpflanzen-Saatgut an Landwirte, Kommunen und Unternehmen ausgegeben. Ziel ist es, eine Vielzahl unterschiedlicher Blühflächen im Land zu schaffen, die Lebensraum für Insekten bieten und somit dem Artenrückgang entgegenwirken. Zudem haben wir uns für ein Verbot von bestimmten Insektiziden (Neonicotinoide) auf europäischer Ebene stark gemacht.

Landesbauordnung

Wir haben die Landesbauordnung zugunsten der Landwirtschaft in zwei wesentlichen Punkten geändert. Zum einen haben wir weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum eröffnet, in dem wir den Ausbau von Dachgeschossen in landwirtschaftlich genutzten Gebäuden vereinfacht, verbessert und erleichtert haben. Zum anderen sind jetzt Gewächshäuser und sogenannte Folientunnel mit einer Höhe von bis zu sechs Metern und einer Fläche von bis zu 1.600 m² genehmigungsfrei, sofern sie nur vorübergehend aufgestellt werden. Auch eine dauerhafte Errichtung von Folientunneln ist möglich, in diesem Fall kann jedoch die Gemeinde einer genehmigungsfreien Errichtung widersprechen. Damit haben wir die Verwendung solcher Anlagen für die Betriebe erleichtert, Chancengleichheit mit Betrieben aus anderen Bundesländern geschaffen und gleichzeitig behalten die Gemeinden einen hinreichenden Einfluss auf die bauliche Entwicklung im Ort.

Novellierung der Bioabfallverordnung

Neben Plastikmüll in den Weltmeeren besteht ein vergleichbares Problem mit Plastikabfällen, die über die Ausbringung von Klärschlämmen auf die Äcker gelangen. Auf unsere Initiative hin wurde die Bioabfallverordnung auf Bundesebene novelliert. Künftig dürften Bioabfälle nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoff enthalten, bevor sie in der Kompostierung oder in einer Biogasanlage landen. Bis dahin war es gängige Praxis, dass abgelaufene Lebensmittel mitsamt der Kunststoff-Verpackung geschreddert wurden. Auf diese Weise gelangten die Plastikteile dann in den Kompost oder den Klärschlamm und wurden mit auf die Felder ausgebracht.

Um die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer zu minimieren, haben wir uns zudem für ein europaweites Verbot von Mikroplastik in Kosmetika eingesetzt.

Schulklassen auf dem Bauernhof

Wir haben das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ gestartet. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Schülerinnen und Schüler künftig einmal in ihrer Schullaufbahn einen heimatlichen Bauernhof besichtigen. Dies bringt ihnen unsere Landwirtschaft näher und vermittelt Wissen darüber, woher unsere Lebensmittel kommen. Nach anfänglich 50.000 Euro stehen dafür mittlerweile 100.000 Euro jährlich im Landeshaushalt zur Verfügung.

Wolfsmanagement

Wir haben erreicht, dass in den Kreisen Steinburg und Pinneberg ab Ende Oktober 2019 alle Jagdausübungsberechtigten den Problemwolf aus den Revieren entnehmen durften. Wir arbeiten zudem weiter dafür, dass wir auf europäischer Ebene ein übergreifendes Wolfsmanagement mit einer Bestandsobergrenze bekommen, um unsere heimische Weidewirtschaft zu unterstützen.