Finanzen

Schuldenbremse eingehalten

Zum Zeitpunkt des Regierungswechsels im Jahr 2017 hatte Schleswig-Holstein rund 26 Mrd. Euro Schulden. In den Jahren 2018 bis 2021 musste das Land Kredite in Höhe von 3,2 Mrd. Euro für Verpflichtungen der ehemaligen HSH Nordbank aufnehmen. In Folge der Corona-Pandemie hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt, die es ermöglichte Kredite zur Bewältigung der Krise und zum Ausgleich von Steuerausfällen über insgesamt knapp 6,1 Mrd. Euro aufzunehmen. Durch diese beiden Effekte hat sich der Schuldenstand des Landes drastisch erhöht.

Umso entscheidender ist es, dass es mit Einführung der Schuldenbremse in der Landesverfassung im Jahre 2009 unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung von Peter Harry Carstensen und Finanzminister Rainer Wiegard gelungen ist, die tiefroten Zahlen im jährlichen Haushalt in eine schwarze Null bzw. sogar in Überschüsse zu verwandeln. Zu früheren SPD-Regierungszeiten waren Landeshaushalte mit jährlichen Defiziten im mittleren dreistelligen Millionenbereich die Regel. In manchen Jahren mussten sogar Kredite von über 1 Mrd. Euro bis hin zu 1,5 Mrd. Euro aufgenommen werden, nur um den laufenden Haushalt auszugleichen. Seit Einführung der Schuldenbremse und der darauf unter CDU-Verantwortung eingeleiteten Haushaltskonsolidierung ist damit Schluss. Seit dem Jahr 2015 schreibt Schleswig-Holstein im laufenden Haushalt regelmäßig schwarze Zahlen und erwirtschaftet Überschüsse, die zur Tilgung von Krediten oder für zusätzliche Investitionen zum Abbau des Sanierungsstaus in der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt werden können.

So konnten wir im Jahr 2018 durch den erzielten Überschuss im laufenden Haushalt die notwendige Kreditaufnahme zur Bewältigung der Altlasten der HSH Nordbank von 2,4 Mrd. Euro um über 500 Millionen Euro reduzieren. Im Jahr 2019 gelang selbiges erneut, wenn auch in geringerem Umfang: Anstelle einer Kreditaufnahme zur Bewältigung der Altlasten der HSH Nordbank über 450 Millionen Euro konnte die Neuverschuldung dank des Überschusses im laufenden Haushalt um rund 100 Millionen Euro gesenkt werden. Auch das Jahr 2021 wird der laufende Haushalt nach derzeitigem Stand mit einem Überschuss abschließen, so dass rund 250 Millionen Euro dafür verwendet werden können, die coronabedingte Kreditaufnahme des Jahres 2020 zu tilgen. Aufgrund des Regelwerks der Schuldenbremse hat der Landtag zusammen mit der Beschlussfassung über den Corona-Notkredit außerdem einen festen Tilgungsplan beschlossen, der den Haushaltsgesetzgeber dazu zwingt, den Corona-Notkredit ab dem Jahr 2024 in den darauffolgenden vier Jahrzehnten vollständig zurückzuzahlen.

Vom Corona-Notkredit sowie der zusätzlichen corona-bedingten Kreditaufnahme des Jahres 2021 über insgesamt 6,1 Mrd. Euro entfallen rund 2,1 Mrd. Euro auf den Ausgleich geringerer Steuereinnahmen in den Jahren 2020 bis 2024. Mit 2,5 Mrd. Euro werden die geplanten Investitionen bis zum Jahr 2030 abgesichert, damit der Abbau des Sanierungsstaus von der Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt wird. Knapp 0,5 Mrd. Euro entfallen auf die Unterstützung der Kommunen. 1 Mrd. Euro dient der unmittelbaren Abwehr der Infektionsgefahr sowie der Stärkung des Gesundheitsschutzes. Hierin enthalten sind auch die Aufwendungen des Landes für Hilfszahlungen an die lokale Wirtschaft, um Vereine und Familien mit Kindern finanziell zu unterstützten und die Einnahmeausfälle beim Öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen. 

Finanzausstattung der Kommunen erheblich verbessert

In der letzten Legislaturperiode hatte die SPD-geführte Vorgängerregierung ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beschlossen. Im Wesentlichen bestand diese Neuregelung allerdings darin, dass eine Umverteilung der Mittel zwischen den Kommunen untereinander erfolgt, ohne dass der tatsächliche Bedarf ermittelt worden war. Eben so wenig wurde den defizitären Kommunen mit zusätzlichem Landesgeld nennenswert unter die Arme gegriffen. Hiergegen klagten nicht nur mehrere Landkreise, sondern auch die damaligen Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten vor dem Landesverfassungsgericht. Mit dieser Klage wurde eine erneute Reform des Finanzausgleichsgesetzes erzwungen, da die Gültigkeit der Regelungen der Vorgängerregierung nach dem Gerichtsurteil bis Ende 2020 befristet wurden.

Nach dem Regierungswechsel 2017 konnten wir die Reform des Finanzausgleichgesetzes in dieser Legislaturperiode nunmehr in eigener Verantwortung umsetzen. Im Rahmen eines umfangreichen Gutachtens wurden die Bedarfe der Kommunen, aber auch die Bedarfe des Landes ermittelt. Eine solche umfassende Untersuchung hat es bisher in keinem anderen Bundesland gegeben. Neben der Bedarfs-Ermittlung haben wir durch zusätzliche Landesmittel die Finanzausstattung der Kommunen verbessert: Bereits ab dem Jahr 2021 stockt das Land die Finanzausgleichsmasse um 65 Millionen Euro auf. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wird die Ausgleichsmasse um jeweils weitere fünf Millionen Euro aufgestockt, bis 2024 insgesamt 80 Millionen Euro erreicht sind. Im Rahmen der FAG-Reform haben wir außerdem mit dem Kinderbonus und dem Flächenfaktor zwei völlig neue Parameter in das FAG aufgenommen, die die Lebenswirklichkeit vor Ort stärker abbilden. Insbesondere der Kinderbonus sorgt dafür, dass es sich wieder lohnt, sich um junge Familien in einer Kommune zu bemühen und sie nicht nur als Kostenfaktor zu sehen.

Neben der Reform des FAG haben wir die Kommunen in der Corona-Pandemie mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag unterstützt. Zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 haben Bund und Land jeweils 165 Mio. Euro bereitgestellt. Zudem kompensiert das Land Steuerausfälle der Jahre 2021 und 2022 mit bis zu 110 Millionen Euro. Darüber hinaus haben wir den Infrastrukturfonds „Schule, Klimaschutz und Mobilität“ mit einem Volumen von 150 Millionen Euro geschaffen, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zu unterstützen, Erneuerbare Energieanlagen im Rahmen von Schulbauten vor Ort voranzutreiben und den kommunalen Radwegebau zu verbessern. 

Öffentlichen Dienst attraktiver gemacht

Bei der Vorgängerregierung konnten sich unsere Landesbediensteten nicht darauf verlassen, dass die mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifabschlüsse zum gleichen Zeitpunkt und in der gleichen Höhe auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wurden. Bei CDU-geführten Landesregierungen ist das anders. Wie schon in der Regierungszeit von Peter Harry Carstensen haben wir auch in dieser Wahlperiode die Tarifabschlüsse jeweils zeit- und wirkungsgleich übertragen und das werden wir auch bei dem jüngsten Tarifabschluss für die Jahre 2022 und 2023 noch vor der Landtagswahl 2022 umsetzen.

Über die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse hinaus war es unser Ziel, für gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu sorgen. Im Wettbewerb um die besten Köpfe waren zusätzliche Verbesserungen erforderlich, um weiterhin ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. In einem ersten Schritt haben wir dazu 2018 das Beförderungsbudget erhöht.

Mit dem Besoldungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2020 haben wir für weitere Verbesserungen gesorgt: Zum 1. Juni 2021 stieg die Besoldung um 0,4 Prozent, zum 1. Juni 2022 seigt sie noch einmal um 0,6 Prozent. Von der Anhebung um insgesamt einem Prozent profitieren auch die Versorgungsempfänger. Für diese Besoldungs- und Versorgungserhöhung wendet das Land rund 35 Millionen Euro jährlich auf. Um den Landesdienst für junge Beamtinnen und Beamte noch attraktiver zu machen, wurde zu dem die Besoldung in den Einstiegsstufen erhöht. Für den zum Januar 2021 vollzogenen Schritt wendet das Land rund 6 Millionen Euro jährlich auf. Nach einer weiteren Anhebung zum 1. Januar 2024 steigt die jährliche Belastung für den Landeshaushalt auf rund 12 Millionen Euro. Zudem können Beamtinnen und Beamte künftig direkt nach der Probezeit befördert werden – die bisherige Wartezeit von einem Jahr entfällt. 
Mit einem weiteren Besoldungsänderungsgesetz reagieren wir umgehend auf zwei Urteile zum Besoldungsrecht in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Dabei sah das Gericht den erforderlichen Abstand zur sozialen Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen als unterschritten an. Zudem werden die Anforderungen an die Höhe der Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern nach Auffassung des Gerichts nicht erfüllt. Die daraufhin von unserer Landesregierung geplante Gesetzesänderung soll Anfang 2022 in Kraft treten und sieht im Wesentlichen folgende Verbesserungen vor:

  • Anhebung des untersten Einstiegsamts von Besoldungsgruppe A5, Stufe 1 auf Besoldungsgruppe A6, Stufe 2
  • Erhöhung des Familienzuschlags um pauschal 40 Euro pro Kind
  • Erhöhung des Beihilfebemessungszuschlags für Ehegatten von 70 auf 90 Prozent bei Familien mit zwei oder mehr Kindern
  • Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge um 0,4 auf 1,0 Prozent
  • Wegfall des Selbstbehalts in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A6 bis A9

Hinzu kommen zwei Familienergänzungszuschläge, die in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gezahlt werden, sofern in Einzelfällen die obigen Änderungen nicht ausreichend sein sollten, um die gesetzten Anforderungen zu erfüllen. 
Die geplanten Änderungen führen insgesamt zu dauerhaften Mehrausgaben für den Landeshaushalt von rund 30 Millionen Euro jährlich. 

Online-Glücksspiel reguliert

Online-Sportwetten und andere Glückspiele wie Online-Poker oder Online-Casinospiele – jeder kennt sie, Millionen Deutsche wetten und spielen online, ein Markt mit Milliardenumsätzen. Viele Jahre lang liefen diese Angebote im Internet über Anbieter im europäischen Ausland wie z.B. Malta oder Gibraltar, weil sie in Deutschland aufgrund der ablehnenden Haltung der meisten Bundesländer verboten waren. Das Verbot in Deutschland hinderte aber natürlich niemanden daran, diese Seiten im Internet aufzurufen und dort seine Einsätze zu tätigen. Das Internet kennt schließlich keine Grenzen.

Schleswig-Holstein hat deshalb schon zur CDU-Regierungszeit von Peter Harry Carstensen einen anderen Weg eingeschlagen: Statt zu verbieten haben wir die Angebote deutscher Anbieter lizensiert, staatlich reguliert und mit strengen Auflagen kontrolliert. Auf diese Weise konnten wir für Spielerschutz und Suchtprävention sorgen sowie gleichzeitig die dort getätigten Umsätze einer Steuer- und Abgabenpflicht unterwerfen. Dieser schleswig-holsteinische Sonderweg war lange Jahre der Grund dafür, dass es in der Werbung entsprechender Anbieter hieß „Dieses Angebot gilt nur für Spielerinnen und Spieler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben“.

Nach langen Verhandlungen sind die anderen Bundesländer nun auf den Kurs Schleswig-Holsteins eingeschwenkt. Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag bundesweit in Kraft getreten, wonach die bislang im restlichen Bundesgebiet verbotenen Glückspielformen einheitlich reguliert werden. Durch die neu eingerichtete Glücksspielbehörde der Länder werden die lizensierten Angebote nun bundesweit überwacht. Maßnahmen zum Spielerschutz sowie zur Geldwäschebekämpfung werden jetzt in ganz Deutschland so effektiv umgesetzt, wie dieses bereits seit 2012 in Schleswig-Holstein praktiziert wurde. Einzig die SPD in Schleswig-Holstein hat die Regulierung des Online-Glücksspiel bis zum Schluss abgelehnt.

Mit Hilfe der staatlich vereinnahmen Glücksspielmittel werden gemeinnützige Vereine und Institutionen unterstützt, z.B. bei der Jugendfeuerwehr oder im Sport. 

Investitionen gesteigert

Die öffentliche Infrastruktur in Schleswig-Holstein wies beim Regierungswechsel im Jahr 2017 einen erheblichen Sanierungsbedarf aus: Schlaglochpisten und eklige Schultoiletten waren dabei nur die Spitze des Eisbergs. Die Vorgängerregierung bezifferte den Sanierungsstau Ende 2016 mit rund 5 Mrd. Euro – was angesichts absehbar steigender Baupreise noch deutlich zu niedrig angesetzt gewesen sein dürfte. Zumal der Sanierungsbedarf auf kommunaler Ebene und in einigen anderen Bereichen in der Berechnung gänzlich ausgeklammert wurde.

Die Ursachen für diesen Sanierungsstau gehen bis in die SPD-Regierungszeit von Björn Engholm und Heide Simonis zurück. Als vermeintliche Sparmaßnahme wurde damals immer wieder der Rotstift bei den Investitionsausgaben angesetzt, was sich später bitter rächen sollte. Lag die Investitionsquote (also der Anteil der Investitionsausgaben am gesamten Landeshaushalt) zu CDU-Regierungszeiten vor dem Jahr 1987 zwischen 15 und 20 Prozent, sank diese Quote zwischen 1987 und 2005 kontinuierlich auf zuletzt 8,1 Prozent. In der CDU-Regierungszeit von Peter Harry Carstensen gelang vorrübergehend eine Trendwende mit Investitionsquoten von über 1o Prozent in den Jahren 2010 und 2011. Die SPD-geführte Nachfolgeregierung unter Torsten Albig hatte jedoch aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt und macht alles sogar noch viel schlimmer: Die Investitionsquote erreichte 2016 – im letzten Jahr vor der Landtagswahl – mit 6,6 Prozent einen historischen Tiefpunkt. Auch in absoluten Zahlen wird die Dramatik dieser Entwicklung deutlich: Im Jahr 2016 investierte das Land Schleswig-Holstein mit 733 Millionen Euro exakt genau so viel wie im Jahre 1979 – trotz zwischenzeitlicher Inflation in fast 4 Jahrzehnten.

Erklärtes Ziel der neuen Jamaika-Landesregierung von CDU, Grünen und FDP war es deshalb, die Investitionen erheblich zu steigern und den Sanierungsstau im Land abzubauen. Gleich mit dem ersten Haushalt im Jahr 2018 wurden die Investitionsmittel um rund 300 Millionen Euro erhöht. Seitdem sind die Investitionsmittel jedes Jahr weiter erhöht worden und liegen mittlerweile für das Jahr 2022 bei über 1,5 Milliarden Euro. Die Investitionsquote steht damit wieder bei knapp 11 Prozent.

Mit den erhöhten Investitionsmitteln im Landeshaushalt konnte erheblich in die Sanierung der Landesstraßen, von Hochschulen und Krankenhäusern, aber auch in Liegenschaften des Landes wie z.B. Gerichtsgebäude, Polizeistationen und Verwaltungsgebäude investiert werden. Darüber hinaus hat das Land eine ganze Reihe von Förderprogrammen, um die Gemeinde, Städte und Kreise bei der Sanierung der Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich zu unterstützen. So wurden Förderprogramme für die Sanierung von Schultoiletten und Schulgebäuden, Sportplätzen und Feuerwehrgerätehäusern aufgelegt. Außerdem gewährte das Land erhebliche Zuschüsse für den Bau für Kitas, den Bau und die Sanierung von Gemeindestraßen sowie für kommunale Radwege.